Allgemeines

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 startet auch der Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“, für den sich die Johann-Rieder-Realschule im letzten Jahr erfolgreich beworben hat.
Die Schulgemeinschaft hat sich darauf geeinigt, dass die 8. Jahrgangsstufe an dem Schulversuch teilnehmen darf.

Digitale Technologien begegnen uns inzwischen in allen Lebensbereichen. Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist ein Leben ohne digitale Medien und Geräte daher nur noch schwerlich vorstellbar. Gesellschaftliche und berufliche Teilhabe und ein mündiges Leben sind vor diesem Hintergrund im 21. Jahrhundert untrennbar mit Kompetenzen für die digitale Welt verbunden. Unsere Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler auf diese Zukunft vorbereiten.

1. Beschaffung der Endgeräte

  • Die Tablets werden von den Erziehungsberechtigten erworben und befinden sich in deren Eigentum.

  • Bei der Finanzierung werden die Erziehungsberechtigten mit staatlichen Zuschüssen von 300 € unterstützt. Durch diese Unterstützung kann ein iPad mit den geforderten Mindestkriterien bereits zu einem Preis unter 200€ erworben werden.

  • Die Geräte werden als nicht lernmittelfreies Lernmittel für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zuhause für private Zwecke verwendet werden.

Die beschafften Geräte müssen folgende technische Mindestkriterien aufweisen, damit diese förderfähig sind:

  • iPad (ab 7. Generation, mind. 64 GB und mind. 10")
  • Schutzhülle (mit integriertem Stifthalter)
  • Eingabestift (Empfehlung: Apple Pencil)

Weitere Empfehlungen:

  • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.) o Tastatur
  • Kopfhörer (nicht förderfähig)

Die Johann-Rieder-Realschule hat sich für iPads von Apple entschieden, da sowohl die Dienstgeräte der Lehrkräfte als auch die Klassenzimmer mit diesen Produkten ausgestattet sind und somit ein reibungsloses kollaboratives Arbeiten möglich ist.

Die Inanspruchnahme des Angebots der staatlich bezuschussten Eigenbeschaffung durch die Erziehungsberechtigten ist freiwillig.

2. Zielsetzungen und Handlungsfelder der Pilotschulen

Zielsetzungen:

  • Lernziele und -inhalte sind auf die digitale Welt ausgerichtet.
  • Digitale Potenziale werden für effektive Lernmethoden genutzt.
  • Die Lernkultur wird im Sinne einer stärkeren Vernetzung mit der digitalen Welt weiterentwickelt.
  • Schulische Lernprozesse werden mit geeigneten digitalen Lernwerkzeugen unterstützt.

Handlungsfelder:

  • Unterricht weiterentwickeln (u.a. verstärkte Förderung von „21st century skills“)

  • Digitale Expertise stärken (u.a. Weiterentwicklung der medienbezogenen Lehrkompetenzen in Medienkompetenz, Fachdidaktik und Medienerziehung)

  • Schule digital organisieren (u.a. effektive und zielgruppenorientierte Kommunikation innerhalb

    der Schulgemeinschaft – Digitalisierung von Abläufen und Prozessen)

  • Schule kooperativ gestalten (u.a. Stärkung der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus im Bereich der Medienpädagogik)

  • IT-Infrastruktur optimieren (u.a. Einbindung der Schülerendgeräte in die schulische IT-Infrastruktur)

 

3. Angebote für Erziehungsberechtigte

Gerade im Bereich der Medienerziehung spielen Sie als Eltern eine entscheidende Rolle, da Sie über die prinzipielle Verfügbarkeit von privaten digitalen Endgeräten entscheiden, den Rahmen für die häusliche Mediennutzung (insb. Umfang und Art der Nutzung) setzen, Schülerinnen und Schüler beim digital gestützten Lernen zuhause begleiten und als Vorbild maßgeblichen Einfluss auf das Verhalten Ihrer Kinder haben.

Bei dieser Aufgabe möchten wir Sie mit umfangreichen und passgenauen Informationsmaterialien mit den wichtigsten Themen zur Medienerziehung unterstützen.