EVA-Raum

EVA steht für eigenverantwortliche Verhaltensänderung.

Dieses inzwischen an vielen Schulen eingeführte Konzept geht davon aus, dass Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrkraft eine ungestörte Lernumgebung brauchen. Sobald eine Schülerin oder ein Schüler diese durch unangemessenes Verhalten stört, wird er verwarnt.
Wenn diese Warnung nicht befolgt wird, muss die Schülerin bzw. der Schüler den Unterricht verlassen und bei der Schulleitung unter Aufsicht in einem schriftlichen Bericht Stellung zu dem Fehlverhalten nehmen. Erst dann erfolgt die Rückkehr ins Klassenzimmer.
Der in der Zwischenzeit aus eigenem Verschulden versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.

Wir haben in den vergangenen Schuljahren festgestellt , dass sich die Lernatmosphäre zugunsten der leistungsbereiten Schülerinnen und Schüler deutlich verbessert hat und wollen dieses Konzept weiter verfolgen. Wir bitten dazu um Ihre Unterstützung.

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  2. Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. Jede/r muss stets die Rechte der anderen respektieren.

Wir wollen an unserer Schule eine gute Lernatmosphäre schaffen, in der leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gefordert und leistungsschwächere unterstützt werden.  Dies erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Konzentration sowohl für Schülerinnen bzw. Schüler als auch für Lehrkräfte. Wir wollen durch das EVA-Raum-Prinzip aber auch verhindern, dass wenige undisziplinierte Schüler und Schülerinnen den Unterricht so nachhaltig stören, dass auch die Lernwilligen vom Arbeiten abgehalten werden.

 

Regeln für den EVA-Raum

  • Der Schüler/die Schülerin stört den Unterricht und wird daraufhin erstmals ermahnt.
  • Nach der zweiten Ermahnung fordert die Lehrkraft den Schüler/die Schülerin auf, ins Sekretariat zu gehen.
  • Dort füllt der Schüler/die Schülerin das Protokoll vollständig sowie ordentlich aus und führt ein Gespräch mit der Schulleitung.
  • Nach dem zweiten Besuch erhalten die Eltern einen Hinweis über das Fehlverhalten ihres Kindes.
  • Nach dem dritten Besuch wird ein Verweis ausgesprochen.
  • Nach dem vierten Besuch erhält der Schüler/die Schülerin einen verschärften Verweis.
  • Nach dem fünften Besuch wird ein Unterrichtsausschluss für einen festgelegten Zeitraum verhängt.
  • Auch bei mehrfachem, selbst verschuldetem Zuspätkommen kann die Lehrkraft den Schüler/die Schülerin auf Grund dieser Unterrichtsstörung in den EVA-Raum schicken, wo er/sie die gesamte Unterrichtsstunde verbringt. Dabei ist ein Protokoll anzufertigen.

Konsequenzen eines EVA-Raum-Besuchs

Der Schüler bzw. die Schülerin muss den Unterrichtsstoff bis zur nächsten Stunde nachholen - ohne besondere Zuwendung und Unterstützung der unterrichtenden Lehrkraft und gegebene Hausaufgaben müssen angefertigt werden. Die Lehrkraft kann den Schüler bzw. die Schülerin über den Unterrichtsstoff dieser Stunde abfragen und dieser/diese muss eventuelle kleine Leistungsnachweise in der nächsten Stunde mitschreiben.