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Die Anmeldung für die 5. Klassen erfolgt ausschließlich online! Genauere Informationen finden Sie hier ab 26.04.2021.
Hier finden Sie unsere Informationsbroschüre.
Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie unsere Online-Anmeldungen aus (hier mit dabei: Eltern- und Schülerdaten, Datenschutzblatt, bei Bedarf: Anmeldung zur Ganztagesschule).
Senden Sie diese digital an die Schule.
Drucken Sie anschließend alle ausgefüllten Formulare aus und unterschreiben Sie diese jeweils.
Bitte werfen Sie die erforderlichen Unterlagen in unseren Briefkasten vor der Eingangstür.
Dies sind im Einzelnen:
Die endgültige Aufnahme erfolgt nach einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung.
Bitte denken Sie daran, dass nach dem Masernschutzgesetz vom 01.03.2020 die endgültige Aufnahme nur erfolgen kann, wenn ein gültiger Nachweis zusammen mit dem Formular "Masernnachweis" (auf unserer Internetseite) eingereicht wurde.
Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
Impfausweis oder Impfbescheinigung oder
ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern oder
ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. (Dauer während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist anzugeben) oder
Bestätigung
einer staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der obengenannten Nachweise bereits vorgelegen hat.
Den Original-Nachweis werden wir Ihnen nach Prüfung umgehend zurücksenden.
Zusätzlich Abgabe des Ärztlichen Attestes und der Feststellung des Schulpsychologen der bisherigen Schule erforderlich!
Bitte nur für Landkreisschüler ausfüllen. Foto beilegen, falls Ihr Kind mit anderem Busunternehmen außer RVO fährt! (RVO hat umgestellt und braucht vorab kein Foto.)
Bitte nur ausfüllen, wenn Sie im Stadtbereich wohnen (PLZ 83022, 83024 und 83026) und der kürzeste zumutbare Fußweg 3 km und mehr beträgt! (Ausnahme: Wenn Kufsteinerstraße überquert werden muss, 2 km).
Gilt für nicht miteinander verheiratete Eltern, wenn Mutter und Vater in der Geburtsurkunde stehen, aber nur einer davon erziehungsberechtigt ist!